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Organisation und Vorgehensweise

Das Ombudsteam unterstützt die Mitglieder und Hilfskräfte des SFB 1252 im Falle von Konflikten und Spannungen am Arbeitsplatz und im Betreuungsverhältnis. Es setzt sich wie folgt zusammen:

- Ombudsperson und Stellvertreter:in aus der Gruppe der PIs (nach Möglichkeit entfristet), die auf Vorschlag der Postdoktorand:innen, Doktorand:innen und Verwaltungsmitarbeitenden von der Mitgliederversammlung gewählt werden;

- Sprecher:innen der Postdoktorand:innen;

- Sprecher:innen der Doktorand:innen;

- Sprecher:innen der Verwaltungsmitarbeitenden

 

Alle Mitglieder und Hilfskräfte des SFB können sich in Konfliktfällen an die oben genannten Vertrauenspersonen wenden. Dabei gilt Folgendes:

- Eine Unterstützung suchende Person muss selbst an das Ombudsteam herantreten.

- Die einzelnen Schritte sind in einem Deeskalationsstufenplan festgelegt.

- In schwerwiegenden Konflikten (insbesondere in solchen, die zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen können) sind die Konfliktparteien verpflichtet, vor einer Kündigung wenigstens die Umsetzung von Stufe (3) des Deeskalationsstufenplans nachzuweisen und ggfs. Dritte herangezogen zu haben, wenn das vom Ombudsteam empfohlen wurde.

Darüber hinaus sind Empfehlungen des Ombudsteams nicht bindend.

Die Mitglieder des Ombudsteams handeln nach bestem Wissen und Gewissen. Sie dürfen aus ihrer Tätigkeit keine Nachteile für das eigene wissenschaftliche und berufliche Fortkommen erfahren. Alle Angaben werden vertraulich behandelt. Die am Konflikt beteiligten Parteien und ggfs. Hinweisgebende sind gegenüber Dritten zu schützen.